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   BVerwG, 10.12.1965 - VI C 133.63   

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BVerwG, 10.12.1965 - VI C 133.63 (https://dejure.org/1965,1660)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1965 - VI C 133.63 (https://dejure.org/1965,1660)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1965 - VI C 133.63 (https://dejure.org/1965,1660)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.1962 - VI C 88.60

    Zugehörigkeit eines Beamten zur früheren Waffen-SS

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1965 - VI C 133.63
    Durch Revisionsurteilvom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 88.60 -wurde die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Daß aber diese Umstände noch nicht ohne weiteres den Schluß rechtfertigen, für eine Dienstunfähigkeit des Klägers seien keinerlei Anhaltspunkte vorhanden, hat der erkennende Senat bereits in seinem in dieser Sache ergangenenUrteil vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 88.60 - zu erkennen gegeben.

    Klargestellt sei noch, daß der vom erkennenden Senat durchUrteil vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 88.60 - bejahten Zugehörigkeit des Klägers zum Personenkreis des § 63 Abs. 2 G 131 als "einheimischer Wiesbadener" durch die neuen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts in dem jetzt angefochtenen Urteil nicht der Boden entzogen ist.

  • BVerwG, 10.12.1965 - VI C 188.62

    Voraussetzung des Amtsverlustes in Zusammenhang mit dem Zusammenbruch und den

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1965 - VI C 133.63
    Hinzuweisen ist ferner auf § 2 des hessischen Versorgungsanpassungsgesetzes - VersAnpG - (Fassungen 1954 und 1962) nebst Verweisungen; wegen der Anwendbarkeit jener landesrechtlichen Vorschrift auch auf den Personenkreis des § 63 Abs. 2 G 131 vgl. ESVGH 9, 224 (226) und die Materialien des Hessischen Landtages; vgl. ferner das Urteil des erkennenden Senats vom selben Tage - BVerwG VI C 188.62 -.
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1965 - VI C 133.63
    In solchen Rücknahmefallen trifft die Beweislast, wie sich aus der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt, die Beklagte (vgl.Urteile des erkennenden Senats vom 25. März 1964 - BVerwG VI C 150.62 - [BVerwGE 18, 168] undvom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 88.62 [RiA 1965 S. 179 = DÖD 1965 S. 56]).
  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG)

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1965 - VI C 133.63
    War auch die Waffen-SS, der der Kläger, im Augenblick seiner Verwundung angehörte, kein Teil der Wehrmacht, so war der Dienst in ihr doch Wehrdienst, zumindest insoweit, als es sich - wie beim Kläger - um militärischen Einsatz handelte (vgl. BVerwGE 5, 186).
  • BVerwG, 28.01.1960 - II C 79.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1965 - VI C 133.63
    Nun war der Kläger zwar im Augenblick seiner Verwundung Polizeibeamter; jedoch nahm er an den Kämpfen vor Leningrad nicht, worauf es allein ankommt (vgl. BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58]), auf Grund seines Polizeibeamtenverhältnisses teil, sondern im Wehrdienstverhältnis.
  • BVerwG, 08.03.1961 - VI C 63.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1965 - VI C 133.63
    Daß dies auch schon vor der Entlassung des Beamten aus der Waffen-SS in Betracht kam, hat der erkennende Senat bereits in der Parallelsache Ziegler entschieden(Urteil vom 8. März 1961 - BVerwG VI C 63.59 -).
  • BVerwG, 21.10.1955 - II C 252.54
    Auszug aus BVerwG, 10.12.1965 - VI C 133.63
    Zu Recht hat es auch angenommen, daß der Kläger nicht schon dann dienstunfähig - im Sinne des Gesetzes zu Art. 131 GG - war, wenn er das früher von ihm bekleidete Amt eines Revieroberwachtmeisters der Schutzpolizei nicht mehr ausüben konnte, sondern erst dann, wenn er auch die Aufgaben eines seinem früheren Amt nach Rang, Vor- und Ausbildungserfordernis, Laufbahn und Endgrundgehalt gleichzuerachtenden Amtes nicht mehr wahrnehmen konnte (vgl. BVerwGE 2, 270).
  • BVerwG, 21.10.1964 - VI C 88.62
    Auszug aus BVerwG, 10.12.1965 - VI C 133.63
    In solchen Rücknahmefallen trifft die Beweislast, wie sich aus der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt, die Beklagte (vgl.Urteile des erkennenden Senats vom 25. März 1964 - BVerwG VI C 150.62 - [BVerwGE 18, 168] undvom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 88.62 [RiA 1965 S. 179 = DÖD 1965 S. 56]).
  • BVerwG, 29.04.1965 - VI C 118.62

    Rechtsmittel

    Dabei ist offengeblieben, ob dem Kläger letztlich überhaupt Ruhegehalt gebührt; diese Frage ist Gegenstand eines anderen Rechtsstreits zwischen den Parteien, der noch vor dem Bundesverwaltungsgericht schwebt (BVerwG VI C 133.63) und in dem über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides gestritten wird, mit dem die Beklagte das dem Kläger ursprünglich - unter Widerrufsvorbehalt - bewilligte Ruhegehalt widerrufen hatte.
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